Das Wort „Ja“ ist eine Gefahr, bemerkt ein Hörer der Straßenkreuzer Uni ganz richtig als Gisela Linke über dubiose Verkaufsanrufe spricht.
Was viele nicht wissen, betont die Leiterin der Verbraucherzentrale in Nürnberg: Verträge können auch mündlich geschlossen werden. Bei jedem Brötchenkauf kommt ein solcher zustande, erklärt sie vor 24 Hörern der Straßenkreuzer Uni im Haus Domus Misericordiae.
Nur in bestimmten Verkaufssituationen, etwa beim Wohnungskauf, ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich, nur bei wenigen anderen gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Die Verbraucherschützerin mahnt: Sich genau überlegen, was man braucht. Das Kleingedruckte sorgfältig lesen.
Und wenn man doch Ungewünschtes kommt? Sofort reagieren und die Forderung schriftlich widerrufen, am besten per Einschreiben. Die Regeln sind einfach. Und doch fallen immer wieder Menschen herein. Warum? „Es ist einem nicht immer bewusst, dass es um ein Rechtsgeschäft geht“, sagt Gisela Linke. Manchmal findet man den Verkäufer so nett und bei Gewinnversprechen zieht die Hoffnung.
Dennoch: Immer erst überlegen, dann unterschreiben oder das gefährliche „Ja“ aussprechen.