Ein Überraschungs-Ei als Erbe – so zeichnet es Notar Stefan Weinmann. Oft genug hält schon die gesetzliche Erbfolge, die sich strikt an den Stammbaum hält, einige Überraschungen bereit.
Auch für Ehepartner! Wer nach dem Tod sein Geld und Gut in Händen von Menschen wissen will, die ihm vielleicht sogar näher stehen als die eigenen Verwandten, tut deshalb gut daran, ein Testament zu schreiben.
Wie man’s richtig macht, erklärte den 18 Hörern der Straßenkreuzer Uni im Nürnberger Menschenrechtszentrum dann Notar Gerhard Thoma. Zunächst muss der Erblasser seinen letzten Willen mit der Hand schreiben und unterschreiben, ein Datum ist hilfreich. Um Streit zu vermeiden und die Verteilung des Erbes eindeutig zu regeln, bietet es sich an, einen Erben einzusetzen und anderen zum Beispiel das Fahrrad oder ein Grundstück per Vermächtnis zuzusprechen.
Und das berühmte Pflichtteil? Darauf haben all diejenigen Anspruch, die in der gesetzlichen Erbfolge stehen. Enterbt werden können sie nur in absoluten Ausnahmefällen, etwa wenn jemand dem Erblasser nach dem Leben trachtete. Echt komplex, unser Erbrecht.
Deshalb beraten Notare zur Erstellung eines Testaments und sie können das Dokument auch in einem bundesweiten Register hinterlegen. Die Gebühren dafür richten sich nach der Höhe des Vermögens, bei 200.000 Euro sind es rund 600 Euro. Mindestens werden 60 Euro fällig.