Was steht Asylbewerbern zu?

Was steht Asylbewerbern zu?

Die Frage klingt so einfach, doch mit einer einfachen Antwort gibt sich Günter Merkel nicht zufrieden. Ausgerüstet mit neuesten Zahlen erklärt der Sozialrichter:

  • Woher kommen die Schutzsuchenden?
  • Wer ist denn überhaupt asylberechtig im Sinne des Gesetzes?
  • Welchen Status hat welche Gruppe?

Das geht juristisch richtig ans Eingemachte und bannt die 43 Hörer, die zur Straßenkreuzer Uni ins Sozialgericht gekommen sind.

Obwohl Günter Merkel aus seinem Mitgefühl für die Schutzbedürftigen kein Hehl macht, fragt er auch, ob und wie man so viele Schutzbedürftige wie 2015 nach Deutschland kamen, unterbringen soll. „Das ist meiner Einschätzung nach weniger eine Frage des Geldes als der Logistik.“

Denn einem Asylbewerber steht weniger zu als Hartz IV-Empfängern, deren Existenzminimum mit dem Regelsatz gedeckt wird. Dieser liegt aktuell bei 409 Euro im Monat für Alleinlebende. Asylbewerber in gleicher Lage erhalten 351 Euro und so lange sie in einer Aufnahmeeinrichtung leben, sogar nur 135 Euro pro Monat.

Gegen die falsche Berechnung ziehen übrigens außerordentlich wenige vor das zuständige Sozialgericht. Gerade 30 Verfahren liefen 2016 in Nürnberg. „Wahrscheinlich gibt es in den Ländern, aus denen die Schutzbedürftigen kommen, keine Kultur des sich-Wehrens“, vermutet Richter Merkel.

16/01/2017