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Wie kommt’s zur Privatinsolvenz?

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Der Pleitegeier ist kein Wesen aus der Biologie, sagt Professor Jürgen Stamm, der in Erlangen Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Insolvenzrecht lehrt.

Weil ein Bankrott so schlimm ist – „grässlicher als der Tod“ nennt ihn Thomas Mann in den „Buddenbroks“ – kennt er viele Umschreibungen. Und es gibt ihn, seit Menschen Besitz haben und verlieren.

Relativ neu ist, dass Gesetze regeln, wie mit Schuldnern umzugehen ist. Die gültige Insolvenzordnung trat 1999 in Kraft, berichtet Stamm vor 22 Hörern der Straßenkreuzer Uni in der Wärmestube. Zu ihr gehört die Verbraucherinsolvenz, die verschuldeten Menschen wieder ein Leben mit wirtschaftlicher Perspektive ermöglichen soll. 139.000 stellten im vergangenen Jahr einen solchen Antrag bei Gericht.

Grob zusammengefasst: Nach einem außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern müssen die Schuldner ein Konzept für die Beilegung der Schulden vorlegen und sich sechs Jahre lang wohlverhalten (unter anderem Arbeit suchen, den pfändbaren Teil des Einkommens abzahlen). Dann können sie von der Restschuld befreit werden. Eine Idee, so  alt wie die Bibel. „Alle sieben Jahre sollst du ein Erlassjahr halten“, heißt es bei Mose.

16/06/2011